Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 26.08.2025§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AH Mediaservice GmbH (im Folgenden „AHM“) und ihren Kunden über die Vermietung, den Verkauf von Gegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
2. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn AHM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Angebote, Konzepte, Skizzen und sonstige erstellte Unterlagen sind geistiges Eigentum von AHM und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder genutzt werden.
4. Es gilt die Datenschutzerklärung von AHM in ihrer jeweils aktuellen Fassung (DSGVO).
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (bei Verbrauchern inkl. MwSt.).
3. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebots,
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- Übergabe/Überlassung der Ware bzw. Beginn der Leistung.
§ 3 Lieferung und Gefahrübergang
1. Lieferungen erfolgen ab Lager Kerpen. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf dessen Kosten versandt.
2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe an den Kunden über.
§ 4 Mietgegenstände
1. Der Kunde ist verpflichtet, Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und ausschließlich durch Fachpersonal nutzen zu lassen.
2. Der Kunde hat für geeignete Stromversorgung zu sorgen. Schäden durch Stromausfall oder -schwankungen trägt der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat.
3. Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigung bis zur Höhe des Neuwerts, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten.
4. Die Rückgabe hat vollständig und im ordnungsgemäßen Zustand zu erfolgen.
§ 5 Untervermietung
Eine Weitergabe oder Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AHM zulässig.
§ 6 Gewährleistung
1. AHM überlässt die Mietsache funktionsfähig. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
2. AHM ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
3. Verbraucher haben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 7 Haftung
1. AHM haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AHM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Subunternehmer von AHM.
§ 8 Versicherung
Der Kunde verpflichtet sich, Mietgegenstände ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Auf Wunsch weist er dies nach.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Skonto wird nicht gewährt.
3. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Schriftform umfasst Fax und E-Mail; bei E-Mails gilt eine Lesebestätigung als Zugangsbestätigung.
4. Abweichende Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Stornierungen
1. Bei Stornierungen von Dienstleistungen gelten folgende Ausfallpauschalen (gegenüber Unternehmern):
- bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50 %,
- bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 75 %,
- ab 2 Tage vor Auftragsbeginn: 100 %.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt: Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne berechnet.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von AHM.
2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
§ 12 Dienstleistungen und Vergütung
1. Tagespauschalen
a. Ein Arbeitstag umfasst maximal 10 Arbeitsstunden, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Pausen.
b. Jede darüber hinausgehende Arbeitsstunde wird mit 1/8 der vereinbarten Tagespauschale vergütet.
c. Wird die vereinbarte Tagespauschale nicht vollständig ausgeschöpft, erfolgt keine Reduzierung der Vergütung.
d. Reisezeiten vom Hotel zum Veranstaltungsort und zurück gelten als Arbeitszeit.
e. Reisetage und Offdays werden mit 100 % der Tagespauschale berechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Werksverträge
a. Vor Abschluss eines Werksvertrages sind die wesentlichen Rahmenbedingungen (Leistungsbeschreibung, Zeitpläne, Reisewege, Unterkünfte) zwischen den Parteien abzustimmen.
b. Die vereinbarte Vergütung gilt als Festpreis für das im Vertrag beschriebene Werk.
c. Eine Anpassung der Vergütung (Mehrung oder Minderung) erfolgt nur, wenn:
i. sich der Fertigstellungstermin aufgrund von Umständen verschiebt, die der Auftraggeber oder Dritte zu vertreten haben,
ii. zur termingerechten Fertigstellung zusätzliche Arbeitsstunden erforderlich werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit- oder Ruhevorschriften sicherzustellen, oder
iii. sich Reisewege oder Unterkünfte nachträglich ändern und dadurch nachweisbare Mehrkosten entstehen.
§ 13 Transport zum Einsatzort
1. Bei Anreise mit einem eigenen Pkw werden 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
2. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse ohne BahnCard und werden entsprechend abgerechnet.
3. Öffentliche Verkehrsmittel werden gegen Vorlage der Tickets berechnet.
4. Für Mietfahrzeuge wird nach Möglichkeit ein Vollkaskoschutz mit Selbstbehalt ≤ 500 € abgeschlossen.
5. Flugreisen sind vorab mit AHM abzustimmen. Bei Flügen mit einer Nettoflugzeit über 6 Stunden ist Business Class zu buchen.
§ 14 Arbeitssicherheit
1. Der Auftraggeber hat AHM rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor Arbeitsbeginn, über mögliche Gefahren und Risiken am Einsatzort zu informieren.
2. AHM führt keine Höhenarbeiten aus, insbesondere nicht auf Leitern über 3 m, in Personenliften oder mit seilgestützter Technik.
§ 15 Verpflegung / Catering
1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ab Arbeitsbeginn eine angemessene Verpflegung sowie während der gesamten Arbeitszeit ausreichend Getränke bereit.
2. Ist dies nicht gewährleistet, werden die jeweils geltenden steuerlichen Verpflegungspauschalen berechnet.
- Bei Heimübernachtungen wird eine halbe Pauschale je Einsatztag berechnet.
- Eine weitere Staffelung nach Anwesenheitsstunden ist ausgeschlossen.
3. Ist kein Catering vorgesehen, muss der Auftraggeber dies spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen.
§ 16 Zahlungsziel / Rechnungswiderspruch
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Schriftform umfasst Fax und E-Mail; bei E-Mails gilt eine Lesebestätigung als Zugangsbestätigung.
3. Abweichende Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Skonto wird nicht gewährt.
§ 17 Stornierungen von Dienstleistungen
1. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Ausfallpauschalen berechnet (B2B):
- bis 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50 %,
- bis 7 Tage vor Auftragsbeginn: 75 %,
- ab 2 Tage vor Auftragsbeginn oder später: 100 %.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt: Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn berechnet.
§ 18 Einsätze auf Kreuzfahrtschiffen
1. Der Auftragnehmer ist während des Einsatzes auf Kreuzfahrtschiffen in einer Einzelkabine unterzubringen. Vorrangig ist eine Passagierkabine bereitzustellen.
2. Ist eine Passagierkabine nachweislich nicht verfügbar, wird alternativ eine Offizierskabine mit eigenem Bad oder eine Doppelkabine zur Einzelnutzung akzeptiert.
3. Eine Unterbringung in Mehrbettkabinen (z. B. Doppel-, Vier- oder Sechsbettkabinen) oder in sogenannten „Single-Share-Kabinen“ wird ausdrücklich nicht akzeptiert.
4. Für An- und Abreisen gelten ergänzend die Regelungen in § 13 (Transport). Insbesondere sind bei Flugzeiten von mehr als 6 Stunden Flüge in der Business Class zu buchen.
5. Abweichungen von diesen Regelungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit AHM möglich.
§ 19 Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Gerichtsstand für Unternehmer ist Köln.
3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 20 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.